Im Jahre 1834 bei erfolgter Wahl der Vorsteher führten auftauchende Zweifel und mannigfache Widersprüche zu einer neuen Ministerialverfügung, die die Errich­tung eines festen Statuts anordnete, das in 107 Paragrafen abgefasst wurde.
 
Das Kapital belief sich am 9. September 1818 auf 130.000 Taler, 1846—1848 stand es nur mit 115.983 Talern verzeichnet. Grund für dieses Minus war der Brand am 26. Mai 1843 und der Wiederaufbau des Hospitalgebäudes und einiger Wirt­schaftshäuser gewesen; doch arbeitete sich das Kapital langsam wieder empor; in den Etatsjahren 1876—1878 war das Stammkapital mit 375 270 Mark angegeben.
 
Die Ausgaben unterlagen selbstverständlich größeren Schwankungen, da die Zahl der Hospitaliten nicht immer dieselbe war. Im Jahre 1840 wurden 150 Personen innerhalb des Hospitals und 330 außerhalb verpflegt; im Jahre 1850 waren es 150 innerhalb und 214 außerhalb. Außerdem erhielten die Hospitaliten im Alter von 50 bis über 80 Jahre 1 Taler, 15 Silbergroschen; 1 Taler, 20 Silbergroschen; 1 Taler, 25 Silbergroschen bis 2 Taler monatlich, je nach Bedürftigkeit und Würdigkeit.
 
Im Jahre 1754 hatte sich die Salzburger Gemeinde eine eigene kleine Kirche für 501 Taler, 41 Groschen erbaut, die ungefähr 200 Personen fasste. Diese kleine Kirche war jedoch bereits im Jahre 1838 so baufällig geworden, dass sie abgetragen und zum Bau einer neuen Kirche geschritten werden musste. Dieser im Jahre 1839 begonnene Bau wurde bereits im nächsten Jahre vollendet; die Kirche ist am 15. Oktober 1840 eingeweiht worden; ihre Herstellung kostete die Anstalt 4252 Taler.
 
Übrigens unterhielt die Kolonie auch einen „Colonienachtwächter", der von seinem ursprünglichen Gehalt von 20 Talern auf 6, eine Zeit lang sogar auf 2 Taler herabgesetzt worden war.
 
Ein wichtiges Fest nicht nur für das Hospital, sondern auch für alle Salzburger in Preußen war das einhundertjährige Jubelfest der Einwanderung, das am 25. Juli 1832, am Jakobitage, gefeiert wurde. Es war der Tag gewählt worden, an dem der erste Salzburger Trupp in Gumbinnen angekommen war. Zu Ehren des Tages war in Berlin eine Gedenkmünze geprägt worden, welche auf der Vorderseite die Gestalt der Borussia weist, wie sie einem vor ihr knieenden Salzburger eine Verleihungsurkunde überreicht. Die Umschrift lautet: „Mir neue Söhne. Euch ein neues Vaterland." Unten: „Aufgenommen den 25. Juli 1732." Die Rückseite trägt die Inschrift: „Zur einhun­dertjährigen Gedächtnisfeier der Aufnahme in Schutz und Glaubensfreiheit unter Preußischem Scepter Salzburgs vertriebene Söhne. Am 25. Juli 1832."

Schließlich sei darauf hingewiesen, dass die Hospitalfrage ein wesentlicher Grund dafür war, dass die Salzburger Nachkommen sich so lange als Glieder eines Gemein­wesens haben fühlen können; ihre Eigentümlichkeiten an Sprache und Sitten sind erloschen, die Namen sind nicht immer maßgebend, die ursprünglichen Wohnorte hatten sich oftmals geändert, aber das Bewusstsein, gemeinsame Rechte zu besitzen, ließ die meisten von ihnen die Salzburger Anstalt als den Brennpunkt betrachten. Bis zur Vertreibung organisierten sich die Salzburger in der „Salzburger Versammlung", die aus 26 Abgeordneten bestand, die in den Kreisen der drei Regierungsbezirke Gum­binnen, Königsberg und Allenstein von den dort wohnhaften volljährigen, geschäfts­fähigen und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen Personen, welche im Mannesstamm von den in den Jahren um 1732 eingewanderten Salzburgern ab­stammten, auf sechs Jahre gewählt wurden. Diese Abgeordneten wählten sechs Vor­steher und deren Stellvertreter, die das Vorsteheramt bildeten und mit Unterstützung eines Rendanten, dem die Geschäfts- und Kassenführung oblagen, die eigentliche Ver­waltung der Anstalt besorgten. In jedem nach den vorerwähnten Grundsätzen wahl­berechtigten und wahlfähigen Salzburger blieb so das Bewusstsein lebendig, dass die gesamten Einrichtungen der Anstalt einschließlich der Kirche und des Vermögens im Eigentum aller Salzburger Nachkommen standen und in gemeinnütziger Weise ver­waltet wurden. Der letzte Vorsitzende des „Vorsteheramtes der Salzburger An­stalt" war Guts- und Mühlenbesitzer Fritz Pflichtenhöfer, der letzte Rendant Post­rat Hermann Brandtner.

Die Anstalt bestand aus drei Wohngebäuden mit 25 Zimmern, in denen insge­samt durchschnittlich 50 Insassen wohnten. Aufgenommen wurden über 60 Jahre alte, bedürftige, väterlicherseits von den eingewanderten Salzburgern abstammende Personen. Sie erhielten freie Wohnung, freie Heizung und Beleuchtung sowie freie ärztliche Behandlung und die erforderlichen Heilmittel. Soweit es die durch die Inflation von 1923 zusammengeschmolzenen, nur noch verhältnismäßig geringen Mit­tel der Anstalt gestatteten, wurden auch kleinere Unterstützungen gezahlt.

Zur Salzburger Kirche in Gumbinnen sei noch angemerkt, dass sie 1931 gründlich renoviert wurde. Besonders bemerkenswert war der links der Kanzel angebrachte Einwandererstab, den der Führer einer Einwanderungsgruppe dem Zuge vorangetra­gen haben soll, sowie ein zur 200-Jahr-Feier von einem Salzburger gestiftetes Glas­fenster, das die Austreibung der Salzburger darstellte.

Eigentümlichkeiten in Haus und auf dem Acker waren 1879 bei den Salzburger Siedlungen in Ostpreußen fast gänzlich verschwunden; „zuweilen sieht man an den Gebäuden noch Galerien, die an die südländische Abstammung der Erbauer erinnern können". Bei den Kindern in der Umgegend von Gumbinnen lebte aber noch ein alter Reim:
 
„Wolln mal nach Holla fahren
Nach ein Fuder Salz,
Nach ein Fuder Schmalz,
Nach ein Fuder Mandelkern,
Das ißt mei Hansel gar zu gern."

Das darin genannte „Holla" ist jedenfalls das alte Wort für den Ort „Hallein". Die Namen der Einwanderer aus Salzburg sind im Stammbuch der Salzburger von Gollub festgehalten.

 Quelle: Gumbinnen von Dr. Grenz