Das Regierungsgebäude zu Gumbinnen 
von Studiendirektor Dr. phil. Herbert Kirrinnis (Quelle Gumbinnen von Dr. Grenz)

Im nordöstlichen Ostpreußen gehörte zu den hervorragend kulturlandschaftsprägenden Elementen seit der Ordenszeit bis in unsere Tage das Ragniter Ordensschloß. Sucht man in diesem Gebiet nach anderen repräsentativen Bauwerken, die Stadt- und landschaftsgestaltend eine Rolle spielten, so ist vor allem das Gumbinner Regierungsgebäude zu nennen. Unter jüngeren Bauten fand man im östlichen Ostpreußen kaum seinesgleichen. Es bildete für die Stadt Gumbinnen in jeder Hinsicht den Mittelpunkt. Aus Nord und Süd, aus Ost und West führten die breiten Chausseen der nordostpreußischen Ebene auf dieses Gebäude zu, jeden Besucher, der seine Schritte zu dieser Regierung im östlichsten Deutschland lenkte, direkt auf „die Regierung" hinführend.

Das Conferentz-Haus

Bereits der auf den friderizianischen Baumeister Schultheiß von Unfried zurückgehende Grundriss der Stadt Gumbinnen, an dem sich bis in unsere Zeit in den Grundzügen nichts geändert hat, zeigt im Mittelpunkt der Stadt das „Conferentz- und Rathaus". Es geht auf die Zeit des berühmten „Retablissements" zurück, durch das nach den schlimmen Pestjahren 1709/10 vor allem durch König Friedrich Wilhelm I. der jungen Kulturlandschaft des nordöstlichen Ostpreußen jene Züge eingeprägt wurden, die bis in unsere Zeit den Charakter dieser Landschaft maßgebend bestimmten.

Anfänglich sollte die am 22.11.1723 errichtete „Litauische Deputation" „so viel immer möglich in der Mitte des Landes logieren". Am 14.03.1724 genehmigte Friedrich Wilhelm I., dass das Deputations-Kollegium seinen Sitz in Gumbinnen nehmen könne. Bis zum Bau eines entsprechenden Hauses sollte sich das Bau-Direktorium in Insterburg aufhalten. Man tat das aber nicht, sondern mietete 1724 ein Haus des Pfarrers Vorhoff, in dem die neue Behörde bis zur Errichtung eines eigenen Hauses gewirkt hat. Inzwischen erweiterte sich auch ihre amtliche Zuständigkeit und Selbstständigkeit durch Übertragung der Kontribution und Akzise; im Jahre 1725 wurde sie in drei Departements geteilt.

Der erste Präsident der späteren Gumbinner Regierung war Matthias Christoph von Bredow (1724—1733). Die „Litauische Deputation" arbeitete zufriedenstellend, und so verfügte Friedrich Wilhelm I. am 24.01.1726: „Nachdem Wir beigefügten von Unserm Krieges- und Domänen-Rath von Unfried anhero eingesandten Riß zum Conferentz- und Rahthause zu Gumbinnen allgdst approbiret, Unserm Geh. Raht Kuthz auch bereits ordre erteilet, die nach dem Abschlage dazu erforderten 4161 Rtlr. an Euch zu überwachen . . ., daß nach dem Unfried Vorschlag der Sergeant Wippermann von des Majors von Hülsen Kompanie im Finckensteinschen Regiment zur Aufsicht über diesen Bau beybehalten werde.

Der Bau wurde Anfang 1727 an der Stelle der heutigen „Alten Regierung" fertig, diente 104 Jahre seinem Zwecke, bis er durch Feuer vernichtet wurde. Von diesem ältesten Gumbinner Regierungsgebäude sei hier nur berichtet, dass es aus Fachwerk bestand und 4.161 Taler kostete, wobei der Staat noch das Bauholz und 100.350 Stück Lycker Ziegel lieferte. Die ganze Ausstattung kostete — ein Beispiel preußischer Sparsamkeit — 16 Taler und bestand aus einem langen, mit grünem Tuche bedeckten Tisch, aus zwölf Stühlen (à 22 ½ Groschen) und einem Aktenschrank. Seit dem 16. Dezember 1808 führten die Kriegs- und Domänenkammern allgemein die Bezeichnung „Regierungen"; ab Juli 1816 führte die Gumbinner Behörde den Namen „Königlich Preußische Regierung zu Gumbinnen".
 


Das alte Konferenzgebäude hatte rund 140 Jahre seinen Zwecken gedient, dabei an manchen bedeutsamen Vorgängen preußischer Geschichte Anteil gehabt. Hier sei im Rahmen des Retablissements die Einwanderung der Salzburger genannt, ferner in der Zeit der russischen Besetzung die Tätigkeit Domhardts, schließlich die schlimme Franzosenzeit vor dem Zuge Napoleons nach Rußland und im Rahmen der Erhebung Preußens die Tätigkeit Theodor von Schöns, seine Zusammenarbeit mit dem Reichsfreiherrn vom Stein, Ernst Moritz Arndt und anderen. Das Regierungsgebäude war inzwischen baufällig und überhaupt unzureichend geworden. So erwog man zum ersten Male im Jahre 1829 einen Neubau. Als Bauplatz kam keine andere Stelle in Frage als der Platz des bisherigen Konferenzgebäudes. Hier erstand später also die bis in unsere Zeit weithin bekannte „Alte Regierung". Bis zu ihrer Fertigstellung regten sich Bestrebungen, die Regierung von Gumbinnen zu verlegen. So ging am 02.09.1830 beim Regierungspräsidenten ein Gesuch des Tilsiter Magistrats ein, der den einstimmigen Beschluss der Stadtverordneten mitteilte, das Gebäude am Anger zwischen der Deutschen und der Hohen Straße unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das Gesuch wurde von dem Regierungspräsidenten Heuer „vorläufig zu den Akten" gelegt, ohne zu ahnen, wie plötzlich die Frage des Neubaus an ihn herantreten sollte.

Am frühen Morgen des 5. Februar 1831 musste Regierungspräsident Heuer eine Stafette nach Königsberg und Berlin senden mit der Nachricht, dass um Mitternacht ein Brand im Regierungsgebäude, d. h. also im alten Konferenzhause, ausgebrochen und das Gebäude bis auf die Kassengewölbe ausgebrannt sei. Noch am selben Tage wurde ein Protokoll mit einem eingehenden Bericht nachgesandt. Bei dem Brande wurden nur die Grundbücher mit einem kleinen Teil der Plankammer und die Finanzregistratur sowie der gesamte Kassenbestand von 19.483 Talern bar und 179.751 Talern in Papieren gerettet, während die Kassenbücher verbrannten. Alles, was sich über dem Gewölbe befand, war vernichtet, vor allem der Verlust jener Akten zu beklagen, in denen sich der Vorgang des Retablissements genauestens widerspiegelte. Bei historischen Forschungen empfindet man bis in unsere Zeit gerade den Verlust dieser Akten als besonders schmerzlich.

Am 10. März 1831 erging ein Erlass, der vor der Entscheidung über den Neubau zunächst eine eingehende Prüfung der Frage anordnete, „ob Gumbinnen als Sitz der Verwaltungsbehörde von Lithauen beizubehalten oder dieser nach Insterburg oder Tilsit zu verlegen". Die Erwägungen sollten angestellt werden „sowohl hinsichtlich der Vorteile, welche jeder der drei Orte nach der geographischen Lage und nach der Verbindung mit anderen Behörden als Sitz der Verwaltung verspreche, wie hinsichtlich der ökonomischen Lage dieser Orte selbst, als endlich hinsichtlich der Kosten, welche die Herstellung der Lokale an einem oder der anderen Orte veranlassen". Im Ministerium war man Gumbinnen nicht so sehr gewogen; so äußerte sich der Finanzminister Motz: es sei zu erwägen, „ob nicht die Veranlassung benutzt werden solle, die Regierung nach Insterburg oder Tilsit zu verlegen, wo sie offenbar mehr an ihrer Stelle und durch die (1831 fertiggestellte) neue Chaussee besser mit Königsberg und dem Bezirke verbunden sei". Der Tilsiter Magistrat erneuerte sein Angebot vom Vorjahr. In dieser Diskussion erkannten natürlich auch die städtischen Gumbinner Behörden den Ernst der Lage für ihre Stadt und richteten am 14.02.1831 eine Eingabe an den König.

Sie wurde von Königsberg mit Schnellpost nach Berlin befördert, wobei Sonderkosten von 90 Silbergroschen ausdrücklich angemerkt werden. Gleichzeitig wird eine Deputation zum Oberpräsidenten von Schön entsandt, der vom Brande des Gumbinner Regierungsgebäudes schon nach Berlin berichtet und um den Wiederaufbau in Gumbinnen gebeten hatte. Er rät von einer weiteren Vorstellung beim Könige ab, da von einer Verlegung der Regierung in höchsten Kreisen noch niemals die Rede gewesen sei. Als ehemaliger Präsident der Gumbinner Regierung und Gönner der Stadt werde er, wenn der König die Verlegung nicht selbst befehle, immer nur für die Beibehaltung der Regierung in Gumbinnen eintreten. 

Am 24.04.1831 ging dann bei dem Gumbinner Magistrat eine Allerhöchste Kabinetts-Ordre (vom 17. 4.) ein:
Der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung hätten sich durch ein bloßes Gerücht nicht veranlaßt finden sollen, das Gesuch vom 14. Februar an Mich zu richten. Das Bedürfniß zur Herstellung des abgebrannten Regierungsgebäudes kann allein keinen hinreichenden Grund darbieten, den Sitz der Regierung an einen anderen Ort zu verlegen, und ein anderweitig motivierter Antrag ist Mir dieserhalb nicht zugegangen.

Als Schön davon Kenntnis erhielt, dass man im Ministerium doch der Stadt Gumbinnen als Regierungssitz nicht gerade günstig gesonnen sei, legte er sich bei diesem noch einmal aufs wärmste ins Mittel. Dass die Frage der Verlegung auch nicht so ganz harmloser Natur war, zeigt der an ihn gerichtete Erlaß vom 25. 5. 1831, in dem zum Ausdruck kommt, „daß nach den im Bericht entwickelten hauptsächlich aus den Interessen der Stadt Gumbinnen hergenommenen Gründen von der in mancher Beziehung sonst wohl wünschenswerthen Verlegung des Regierungs-Kollegii von Gumbinnen nach Insterburg Abstand genommen ist". Gleichzeitig wurden Anordnungen für den Wiederaufbau des Regierungsgebäudes getroffen. Es ist kein Zweifel, dass dem Freiherrn von Schön für die Erhaltung Gumbinnens als Regierungsstadt bei diesem Vorgange schon zum dritten Male besondere Verdienste zukommen.